HWF Leistungen

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen bei Krankheits-und Pflegefällen

  • Kinderbetreuung
  • Seniorenbetreuung
  • Unterstützung in der Schwangerschaft
  • Hauspflege
  • Pflege der Zimmer- und Balkonpflanzen
  • Und....
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Unterstützend tätig....

  • Die Dienstleisterin unterstützt im Bereich der Seniorenbetreuung und begleitet bei Arztbesuchen. Wir erledigen die Hausarbeit und kümmern uns um Ihren Einkauf.
  • Hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Alltagsbegleiter können ab dem Pflegegrad 1 nach §45b auf Wunsch direkt mit der jeweiligen Pflegekasse abgerechnet werden.
    Eine diesbezügliche Anerkennung durch das Landesamt für Pflege liegt vor.

Durch Krankheit verhindert....

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen bei Krankheits-und Pflegefällen

  • Sollten Sie selbst oder ein Familienmitglied aufgrund einer Krankheit oder Operation, einer Schwangerschaft, während eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Kur nicht den täglichen Pflichten des Haushalts nachkommen können, hilft Ihnen eine Dienstleisterin des HWF's gerne.
  • Ihre Familie wird bekocht, die Kinder betreut und die Hausaufgaben beaufsichtigt. Die tägliche Hausarbeit wird perfekt erledigt, damit sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.
  • Kontaktieren Sie uns, wir sind berechtigt diese Einsätze direkt mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen.

Ihr Haushalt in guten Händen....

  • Die Dienstleisterinnen reinigen Ihr Zuhause in regelmäßigen Abständen oder auf Abruf, fachgerecht und umweltschonend.
  • Wäschepflege wird auf Wunsch fachgerecht durchgeführt.
  • Egal in welchen Bereichen Sie Unterstützung benötigen, die Dienstleisterinnen sind die richtige Adresse.

Gutscheine

Das besondere Geschenk

Ein Gutschein vom Hauswirtschaftlichen Fachservice,

immer eine gute IDEE.

Abrechnung

  • Unsere selbstständigen Fachkräfte sind durch eine Gruppenhaftpflichtversicherung abgesichert.
  • Die Einnahmen werden von unseren selbstständigen Fachkräften vorschriftsmäßig versteuert.
  • Für Familien- und Ersatzpflege berechnen wir die, mit den Krankenkassen vereinbarten Sätze. Wir rechnen direkt mit den Kassen ab.
  • Für Privataufträge stellen wir eine Rechnung mit unserem Stundensatz und der Anfahrtspauschale.
  • Für Haushaltsnahe Dienstleistungen können jährlich bis zu 4000,-€ steuerlich geltend gemacht werden (Stand August 2021).