Steuervorteil
Haushaltsnahe Dienstleistungen können
steuerlich geltend gemacht werden.
Seit dem Jahr 2003 können Sie für unsere
Dienstleistungen eine Steuerermäßigung nach
§ 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz erhalten.
Die Steuerermäßigung beträgt 20% der Kosten,
maximal 600,-- € jährlich.
Details hierzu können Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministerium nachlesen:
BMF-Schreiben: Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung bei
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen
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